Teilkaskoversicherung
Eine Teilkaskoversicherung kann mit und ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Eine Teilkaskoversicherung unfasst in der Regel folgende Schäden:
- Brand oder Explosion
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Diebstahl oder unerlaubter Gebrauch von fremden Personen
- Haarwildschäden
- Glasschäden
- Schäden an der Verkabellung durch Kurzschluß
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lohnt sich häufig bei einer Teilkaskoversicherung.
Beachten Sie, das es bei einer Teilkaskoversicherung keinen Schadensfreiheitsrabatt anbeboten wird.
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