Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung kann mit und ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Eine Teilkaskoversicherung unfasst in der Regel folgende Schäden:

  • Brand oder Explosion
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Diebstahl oder unerlaubter Gebrauch von fremden Personen
  • Haarwildschäden
  • Glasschäden
  • Schäden an der Verkabellung durch Kurzschluß

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lohnt sich häufig bei einer Teilkaskoversicherung.

Beachten Sie, das es bei einer Teilkaskoversicherung keinen Schadensfreiheitsrabatt anbeboten wird.

 

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