Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwalt, Gericht und gegebenenfalls Sachverständigen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes.

Bei der Rechtsschutzversicherung unterscheidet man:

  • Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: Dazu gehört vor allem Führerschein-, Kfz-Vertrags-, Straf-, und Schadensersatz-Rechtsschutz.
  • Familien-Rechtsschutzversicherung: Dazu gehören vor allem Arbeits-, Sozialgerichts-, Allgemeiner-Vertrags-, Steuer-, Miet- und Grundstücks-Rechtsschutz.

 

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